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   VK Sachsen-Anhalt, 07.10.2009 - 1 VK LVwA 48/09   

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https://dejure.org/2009,30747
VK Sachsen-Anhalt, 07.10.2009 - 1 VK LVwA 48/09 (https://dejure.org/2009,30747)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.10.2009 - 1 VK LVwA 48/09 (https://dejure.org/2009,30747)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 1 VK LVwA 48/09 (https://dejure.org/2009,30747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • VK Sachsen-Anhalt PDF

    Kein öffentlichen Auftrag im Sinne des Paragrafen 99 Abs. 1 GWB

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf von Gesellschaftsanteilen ist kein öffentlicher Auftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 07.10.2009 - 1 VK LVwA 48/09
    Die Antragstellerin hat selbst im Laufe des Verfahrens auf ein Urteil des EuGH vom 10.09.2009 unter dem Aktenzeichen C-573/07 hingewiesen.
  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10

    Anteilsveräußerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung bei

    Unter dem 10. Juli 2009 strengte die Antragstellerin ein Nachprüfungsverfahren (Geschäftszeichen 1 VK LVwA 48/09) gegen die E. vor der Vergabekammer an, das darauf abzielte, die E. zu verpflichten, die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der W. nur nach Durchführung eines vorherigen förmlichen Vergabeverfahrens zu verkaufen und hilfsweise festzustellen, dass der zwischen der E. und der R. am 04. Juli 2009 geschlossene Geschäftsanteilskauf-und Abtretungsvertrag unwirksam sei.

    Insoweit hat er vorgetragen, dass die Antragstellerin spätestens mit Zustellung des Erwiderungsschriftsatzes der E. vom 21. Juli 2009 in dem Parallelverfahren 1 VK LVwA 48/09 von der Beurkundung des Anteilskaufvertrages vom 04. Juli 2009 Kenntnis erlangt habe.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag von dem Verfahren 1 VK LVwA 48/09 abgetrennt, unter dem Aktenzeichen 1 VK LVwA 54/09 geführt und mit Beschluss vom 23. Dezember 2009 als unzulässig verworfen.

    Spätestens mit Zugang des Schriftsatzes der Antragsgegnerseite (E.) vom 21. Juli 2009 am 23. Juli 2009 in dem Parallelverfahren 1 VK LVwA 48/09 habe die Antragstellerin von der Anteilsübertragung Kenntnis erlangt und zugleich über ein hinreichend gesichertes Wissen zu dem gerügten Vergaberechtsverstoß verfügt.

    Die Antragstellerin ist der Ansicht, dass der angefochtene Beschluss der Vergabekammer mit einem wesentlichen Verfahrensfehler behaftet sei, denn die Vergabekammer habe das hier streitgegenständliche Nachprüfungsbegehren zu Unrecht von dem Ursprungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 abgetrennt und die Verfahrensgegenstände in mehrere Nachprüfungsverfahren aufgesplittet.

    Insbesondere ist die von der Vergabekammer entsprechend § 93 S. 2 VwGO angeordnete Verfahrenstrennung von dem Nachprüfungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 nicht zu beanstanden und rechtfertigt keine Abänderung des angefochtenen Beschlusses.

    Denn der Sachdienlichkeit könnte hier das dem Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff GWB immanente Beschleunigungsbedürfnis entgegen stehen (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NZBau 2008, 461 - 465 zitiert nach juris), zumal das ursprünglich gegen die E. angestrengte Nachprüfungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 bei Eingang der Antragserweiterung am 29. September 2009 bereits entscheidungsreif gewesen ist, was die Daten der jeweiligen Beschlüsse deutlich machen.

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.12.2009 - 1 VK LVwA 54/09

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen d. öff. AG: "In-house-Geschaft"?

    In diesem Zusammenhang stellte die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 10.07.2009 einen Nachprüfungsantrag, der die vertragliche Regelung zur Veräußerung der Gesellschafteranteile zum Inhalt hatte und unter dem AZ.: 1 VK LVwA 48/09 geführt und entschieden wurde.

    in dem Verfahren 1 VK LVwA 48/09 am 21.06.2009 Kenntnis davon, dass der Anteilskaufvertrag am 04.07.2009 abgeschlossen wurde.

    sowie der von dieser auch weiterhin erbrachten Entsorgungsleistungen hatte die Antragsgegnerin spätestens mit Zugang des anwaltlichen Schriftsatzes der Antragsgegnerseite vom 21.07.2009 im Nachprüfungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 am 23.07.2009.

    Zum einen hat die Antragstellerin bereits in ihrem Antragsschriftsatz im Verfahren 1 VK LVwA 48/09 vom 10.07.2009 anwaltlich vortragen lassen, dass bereits die mittelbare Beteiligung von privatem Kapital über die ...... an der .

  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Neuausschreibung von

    Insbesondere ist die von der Vergabekammer entsprechend § 93 S. 2 VwGO angeordnete Verfahrenstrennung von dem Nachprüfungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 nicht zu beanstanden und rechtfertigt keine Abänderung des angefochtenen Beschlusses.
  • VK Sachsen-Anhalt, 09.11.2009 - 1 VK LVwA 19/09

    4.Teil des GWB findet für vorliegenden Pachtvertrag keine Anwendung

    Diese Feststellung erfolgt zum einen unabhängig von der Wirksamkeit der unter dem Aktenzeichen 1 VK LVwA 48/09 vergaberechtlich bereits bewerteten Veräußerung von Gesellschafteranteilen an der Antragsgegnerin.
  • VK Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 1 VK LVwA 55/09

    Veräußerung der Gesellschafteranteile und de facto-Vergabe

    Die Antragstellerin habe spätestens mit Übersendung der Stellungnahme der ......... in dem Verfahren 1 VK LVwA 48/09 am 21.07.2009 Kenntnis davon erlangt, dass der Anteilskaufvertrag über die Gesellschafteranteile der ...... zwischen der .
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